Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
Der Fachkundenachweis gemäß § 1 Abs. 2.1 des Sprengstoffrechts (Knallschein) berechtigt den Inhaber zum Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).
Vorraussetzung:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Besitzer eines amtlich anerkannten Sportbootfüherscheins Binnen oder Se
Geltungsbereich:
Auf vielen Segelyachten sind Seenotsignalmittel der Kategorie T2 an Bord. Deshalb benötigt mindestens 1 Crew mitglied den Pyroschein. Das Mitführen der Seenotsignalmittel ohne Pyroschein kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000€ laut dem Sprengstoffgesetzt betraft werden.