Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel  (FKN)

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel  (FKN)

Der Fachkundenachweis gemäß § 1 Abs. 2.1 des Sprengstoffrechts (Knallschein)  berechtigt den Inhaber zum Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

Vorraussetzung: 

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitzer eines amtlich anerkannten Sportbootfüherscheins Binnen oder Se

 

Geltungsbereich:

Auf vielen Segelyachten sind Seenotsignalmittel der Kategorie T2 an Bord. Deshalb benötigt mindestens 1 Crew mitglied den Pyroschein. Das Mitführen der Seenotsignalmittel ohne Pyroschein kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000€ laut dem Sprengstoffgesetzt betraft werden.