Short Range Certificate (SRC) - (UKW-Seefunk)

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre für die Antriebsart unter Maschine

Geltungsbereich:

UKW-Seefunkstellen und UKW-Anlagen des GMDSS auf nicht ausrüstungspflichtigen Seeschiffen im Bereich A1 (UKW-Küstenfunkstellen)

Nicht gültig:

auf Binnenschifffahrtsstraßen und ausrüstungspflichtigen Seeschiffen

Ausbildung:

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Technische Kenntnisse des UKW-Sprechfunks und der Anlagen des GMDSS
  • Fehlerfreie Formulierung, Übersetzung, Abgabe und Aufnahme von Meldungen in englischer und deutscher Sprache
  • Fehlerfreie Bedienung eines DSC-Codierers und eines UKW-Sprechfunkgeräts
  • Fehlerfreie Abwicklung von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr