Long Range Certificate (LRC) - (Allgemeiner Seefunk)

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre für die Antriebsart unter Maschine

Geltungsbereich:

Alle Seefunkstellen und Anlagen des GMDSS auf nicht ausrüstungspflichtigen Seeschiffen in allen Seegebieten (A1 - A4)

Nicht gültig:

auf Binnenschifffahrtsstraßen und auf ausrüstungspflichtigen Seeschiffen

Ausbildung:

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Technische Kenntnisse des UKW-, GW- und KW-Sprechfunks und der Anlagen des GMDSS
  • Fehlerfreie Formulierung, Übersetzung, Abgabe und Aufnahme von Meldungen in englischer und deutscher Sprache
  • Fehlerfreie Bedienung der UKW-,GW- und DSC-Codierer und der UKW-,GW- und KW-Sprechfunkgeräte
  • Fehlerfreie Abwicklung von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr