Long Range Certificate (LRC) - (Allgemeiner Seefunk)
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre für die Antriebsart unter Maschine
Geltungsbereich:
Alle Seefunkstellen und Anlagen des GMDSS auf nicht ausrüstungspflichtigen Seeschiffen in allen Seegebieten (A1 - A4)
Nicht gültig:
auf Binnenschifffahrtsstraßen und auf ausrüstungspflichtigen Seeschiffen
Ausbildung:
- Gesetzliche Bestimmungen
- Technische Kenntnisse des UKW-, GW- und KW-Sprechfunks und der Anlagen des GMDSS
- Fehlerfreie Formulierung, Übersetzung, Abgabe und Aufnahme von Meldungen in englischer und deutscher Sprache
- Fehlerfreie Bedienung der UKW-,GW- und DSC-Codierer und der UKW-,GW- und KW-Sprechfunkgeräte
- Fehlerfreie Abwicklung von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr