Bodenseeschifferpatent

Antriebsarten: unter Maschine und / oder unter Segeln

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre für die Antriebsart unter Maschine (Patent A)
  • Mindestalter 14 Jahre für die Antriebsart unter Segeln
  • Ärztliches Attest über Sehfähigkeit, Farbunterscheidungsvermögen, Hörfähigkeit und Ausschluss von bestimmten Erkrankungen
  • Charakterliche Eignung: (Vorlage eines KFZ-Führerscheins oder eines polizeilichen Führungszeugnisses)
  • Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern

Geltungsbereich:

Bodensee und Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland (Europaweit anerkannt)

Ausbildung Theorie:

  • Gesetzeskunde
  • Seemannschaft
  • Wetter und Umweltschutz
  • Motor- und / oder Segelkunde

Ausbildung Praxis:

Antriebsart Maschine:

  • Ab- und Anlegen
  • Mann-über-Bord-Manöver
  • Wenden auf dem engsten Raum
  • Aufstoppen
  • Kurs halten
  • Knoten

Antriebsart Segeln:

  • Ab- und Anlegen
  • Mann-über-Bord-Manöver
  • Kurs halten
  • Wenden, Halsen, Aufschießen
  • Segelbedienung auf allen Kursen
  • Knoten

Besonderheiten:

  • Bodennseeschifferpaten kann ohne Prüfung zu SBF Binnen umgeschrieben werden,ist aber nicht auf den BinSchStr gültig.