Bodenseeschifferpatent
Antriebsarten: unter Maschine und / oder unter Segeln
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre für die Antriebsart unter Maschine (Patent A)
- Mindestalter 14 Jahre für die Antriebsart unter Segeln
- Ärztliches Attest über Sehfähigkeit, Farbunterscheidungsvermögen, Hörfähigkeit und Ausschluss von bestimmten Erkrankungen
- Charakterliche Eignung: (Vorlage eines KFZ-Führerscheins oder eines polizeilichen Führungszeugnisses)
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern
Geltungsbereich:
Bodensee und Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland (Europaweit anerkannt)
Ausbildung Theorie:
- Gesetzeskunde
- Seemannschaft
- Wetter und Umweltschutz
- Motor- und / oder Segelkunde
Ausbildung Praxis:
Antriebsart Maschine:
- Ab- und Anlegen
- Mann-über-Bord-Manöver
- Wenden auf dem engsten Raum
- Aufstoppen
- Kurs halten
- Knoten
Antriebsart Segeln:
- Ab- und Anlegen
- Mann-über-Bord-Manöver
- Kurs halten
- Wenden, Halsen, Aufschießen
- Segelbedienung auf allen Kursen
- Knoten
Besonderheiten:
- Bodennseeschifferpaten kann ohne Prüfung zu SBF Binnen umgeschrieben werden,ist aber nicht auf den BinSchStr gültig.