UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrt

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre für die Antriebsart unter Maschine

Geltungsbereich:

Für den Betrieb von UKW-Schiffsfunkstellen in der Binnenschifffahrt in der Bundesrepublik Deutschland (Europaweit anerkannt)

Vorgeschrieben für:

Binnenschiffe, Sportboote und Jachten mit UKW-Schiffsfunkanlagen

Nicht gültig:

für die Teilnahme am GMDSS

Ausbildung:

  • Gesetzeskunde
  • Verkehrskreise und Kanäle (Schiff-Schiff, Schiff-Behörden usw.)
  • Verkehrsabwicklung (Anrufverfahren)
  • Fehlerfreie Abwicklung von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr
  • Fehlerfreier Umgang mit dem UKW-Sprechfunkgerät