UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrt
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre für die Antriebsart unter Maschine
Geltungsbereich:
Für den Betrieb von UKW-Schiffsfunkstellen in der Binnenschifffahrt in der Bundesrepublik Deutschland (Europaweit anerkannt)
Vorgeschrieben für:
Binnenschiffe, Sportboote und Jachten mit UKW-Schiffsfunkanlagen
Nicht gültig:
für die Teilnahme am GMDSS
Ausbildung:
- Gesetzeskunde
- Verkehrskreise und Kanäle (Schiff-Schiff, Schiff-Behörden usw.)
- Verkehrsabwicklung (Anrufverfahren)
- Fehlerfreie Abwicklung von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr
- Fehlerfreier Umgang mit dem UKW-Sprechfunkgerät